Zielgruppe unserer Angebote sind notleidende bzw. sozial ausgegrenzte Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer finanziellen oder persönlichen Situation hilfsbedürftig sind und Unterstützung benötigen.

Demnach gelten für den Verein folgende Merkmale als hilfsbedürftig:


1.) Materielle Hilfsbedürftigkeit

Dies betrifft Familien, die in finanzieller Armut leben bzw. von dieser betroffen sind. Hierzu zählen vor allem Kinder, deren Eltern schon länger arbeitslos sind, von Mindestsicherung leben oder Notstandshilfe beziehen. Auch der Bildungshintergrund der Eltern als auch die Anzahl der Kinder spielt eine zentrale Rolle.

Wichtige Teilhabechancen wie z.B. die Nachmittagsbetreuung (Hort, Nachhilfe, etc.) sind für die Betroffenen nicht oder nur sehr schwer finanzierbar.
Erhöhte Ausgaben aufgrund einer speziellen gesundheitlichen Situation in der Familie verstärken die materielle Hilfsbedürftigkeit. 


2.) Persönliche Hilfsbedürftigkeit

Als persönlich hilfsbedürftig gelten Kinder und Jugendliche;

a) die aufgrund ihrer gesundheitlichen Lage (z.B. einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung) in ihrer persönlichen Entwicklung benachteiligt sind und somit Förderung/Unterstützung benötigen. Hierzu zählen unter anderem Entwicklungsverzögerungen, diagnostizierte Lernbehinderungen bzw. Teilleistungsstörungen wie Sprachentwicklungsstörungen, Gehörbeeinträchtigungen, etc.
Als Beispiele für persönliche Hilfsbedürftigkeit sind ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie und sonderpädagogischer Förderbedarf zu nennen.

b) die Traumatisierungen bzw. einschneidende Erlebnisse wie z.B. Flucht, Trennung der Eltern oder Missbrauch erfahren haben. 

c) die sich in einer sonstigen psychisch belastenden Situation befinden, z.B. Schulverweigerung oder Schul- und Prüfungsangst, Mutter oder Vater ist alleinerziehend und überfordert, etc. 

d) Jugendliche, die vermehrt Hilfe bei der Jobsuche benötigen (z.B. nach oder zusätzlich zum Jugendcoaching) 


ANMELDUNG:

Für die Anmeldung einer Betreuung bei JUHU! muss entweder materielle Hilfsbedürftigkeit zutreffen oder es müssen, je nach Hintergrund, mindestens zwei bis drei Kriterien für persönliche Hilfsbedürftigkeit gegeben sein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Domenika Gasser (Kontakt).

Ziel unserer Unterstützungsleistungen ist es, ungleiche Startbedingungen auszugleichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen. Dadurch sollen soziale Benachteiligungen abgebaut und Chancengerechtigkeit gefördert werden.